Änderungen der Heizkostenverordnung
Wärmemengenzähler für Warmwasserbereitung
Seit dem 01.01.2009 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Der Energieanteil für die Warmwasserbereitung wurde bisher oft rechnerisch über einen Wasserzähler in der Speicherzuleitung ermittelt.
Mit der neuen HKVO (§9 Abs. 2) muss ab dem 01.01.2014 der Energieanteil der Warmwasserbereitung direkt mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden, der in den Speicherheizkreislauf eingebaut wird.
Ausnahme: Die Nachrüstung eines Wärmemengenzählers ist aus baulichen oder technischen Gründen zu teuer.
Warmwasserkostenverteiler
Zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs wurden von den 50er bis in die späten 70er Jahre häufig Warmwasserkostenverteiler eingesetzt. Die Höhe des Pegels war ein Maß für den relativen Warmwasserverbrauch.
Der neuen Heizkostenverordnung nach müssen vor Juli 1981 installierte Geräte dieser Art bis Ende 2013 ausgetauscht sein.
Vorlaufkugelhähne mit Fühleraufnahme
Ab 2016 dürfen bei Wärmezählern bis DN 25 gemäß neuer Vorschriften die Temperaturfühler ausschließlich direktfühlend eingebaut werden.
